Vertragsbedingungen für Leitwagen. Ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen – nicht für Verbraucher.
Was für Leitwagen gilt
Vertragspartner ist die Suppora GmbH, Worms. Für Leitwagen gelten in dieser Reihenfolge:
- das angenommene Angebot bzw. die schriftliche Bestellung,
- für die Nutzung der Software: die Lizenzbedingungen für Leitwagen, die Sie mit dem Angebot erhalten,
- für Dienstleistungen wie Workshop, Installation, Begleitung des Pilotprojekts, kundenspezifische Entwicklung und Support: ergänzend die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Suppora GmbH,
- die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Widersprüchen zwischen den Lizenzbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Lizenzbedingungen vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf suppora.eu veröffentlicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Suppora GmbH
für IT-Support und IT-Dienstleistungen · Stand: Oktober 2026
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- (1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Suppora GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Kerth, Herrnsheimer Hauptstraße 1b, 67550 Worms, im Folgenden „Auftragnehmer“, und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- (2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene IT-Dienstleistungen zur Buchung an.
- (3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
- (4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
- (5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
- (6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- (1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail oder über die Website erfolgen, soweit dort eine Buchung angeboten wird.
- (2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen mitgeteilt.
- (3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Honoraranspruch für bis zur Ablehnung erbrachte Leistungen bleibt erhalten.
- (5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Liefer- und Zahlungsbedingungen fest. Nachträgliche Änderungen sind nicht Teil der Leistung und werden gesondert berechnet.
- (6) Die angebotenen Leistungen können einmalige Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
- (1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste durch Anwendung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht garantiert werden.
- (2) Der Auftraggeber darf im Rahmen der Dienstleistung erstellte Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwenden. Er erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht daran.
- (3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
- (4) Für die Richtigkeit technischer Daten in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
- (1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Alle Maßnahmen liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.
- (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern eine Verhinderung durch Streik, Naturkatastrophen, Verkehrsbehinderung oder Krankheit ohne eigenes Verschulden eintritt. Ein Schadensersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht.
- (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder andere Dritte einzusetzen, ohne dass es der Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.
- (4) Die Abbildung der Dienstleistung auf der Website dient lediglich der Illustration. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
- (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen aus fachlichen Gründen vorzunehmen, sofern keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
- (6) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist. Die genauen Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 5 Zahlung
- (1) Zahlungen sind nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln zu leisten. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- (2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
- (3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen und die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 2 und 5 BGB sowie Mahngebühren zu erheben.
- (4) Der Auftragnehmer kann die Preise für laufende Serviceleistungen erstmals nach Ablauf der Erstlaufzeit und danach höchstens einmal je zwölf Monate anpassen, soweit sich seine Kosten für die Leistungserbringung (insbesondere Personal- und Lizenzkosten) erhöht haben. Er kündigt die Anpassung mindestens drei Monate vor dem Wirksamwerden in Textform an. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 6 Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten
- (1) Werden Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten erbracht, gelten folgende Zuschläge auf die regulären Stundensätze: a) Werktags (Montag – Freitag): 50 % Zuschlag; b) Wochenenden und Feiertage: 100 % Zuschlag.
- (2) Die Zuschläge werden auf die regulären Stundensätze aufgeschlagen und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
- (3) Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung außerhalb der Servicezeiten besteht nicht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, solche Anfragen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
- (4) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten. Alle Anfragen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- (5) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung und unterrichtet bei Annahme über die anfallenden Zuschläge und voraussichtlichen Kosten.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere: a) Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen; b) Gewährung des Zugangs zu relevanten Systemen, Netzwerken und Hardware; c) Sicherstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur und Kommunikationsmittel.
- (2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen zur Nutzung der Systeme und Daten vorliegen und die Nutzung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
- (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich alle Änderungen und Störungen in den IT-Systemen mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten.
- (4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die Mitwirkungspflichten zu erfüllen.
- (5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um den Zugang des Auftragnehmers zu den IT-Systemen zu schützen.
- (6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird die Leistungserbringung verzögert oder unmöglich gemacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
- (7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, solange der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
- (8) Die Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten. Deren Nichteinhaltung kann zur Kündigung des Vertrages führen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- (1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei einmaligen Leistungen ist dies im Vertrag vermerkt; die nachfolgenden Absätze gelten in diesem Fall nicht.
- (2) Verträge mit fester Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
- (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- (4) Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate.
- (5) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- (6) Stornierungen laufender Aufträge bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 9 Schutzrechte
- (1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung – insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Designrechte, Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte – stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
- (2) Soweit bei der Leistungserbringung Rechte beim Auftraggeber entstehen, etwa durch Beiträge seiner Mitarbeiter zu den Ergebnissen, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer daran ein einfaches, unentgeltliches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Erbringung und Weiterentwicklung der Leistungen erforderlich ist. Rechte an Daten, Unterlagen und Systemen des Auftraggebers bleiben unberührt.
- (3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Verwendung ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
- (4) Geistige Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erhält lediglich das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
§ 10 Vertraulichkeit
- (1) Die Parteien behandeln alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich – mindestens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- (2) Vertrauliche Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Vertrag genutzt werden. Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- (3) Soweit gesetzliche Verpflichtungen eine Offenlegung erfordern, ist der Empfänger dazu berechtigt. Die offenlegende Partei wird, soweit gesetzlich zulässig, vorab informiert.
- (4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen weitergegeben werden – und über das Ende des jeweiligen Verhältnisses hinaus.
- (5) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die: a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt werden; b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder c) von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden.
- (6) Mit Beendigung des Vertrags werden vertrauliche Informationen auf Aufforderung herausgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
- (1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- (2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- (3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- (4) Der Auftragnehmer setzt die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik um. Eine vollständige Abwehr von Cyberangriffen kann er nicht zusichern. Für Schäden durch Angriffe Dritter haftet er nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3.
§ 12 Datenschutz
- (1) Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
- (2) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
- (3) Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 13 Widerrufsrecht
- (1) Da diese AGB ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312 ff. BGB.
- (2) Stornierungen und Rücktritte sind nur nach Maßgabe der in § 8 geregelten Kündigungsbestimmungen möglich.
§ 14 Schlussbestimmungen
- (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Worms.
- (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- (4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.